Geräteservice bei Mieterwechsel
Undichte Wasserleitungen und andere Mängel an Haushaltgeräten können unangenehme Folgen für Mieter und Vermieter haben. Oft werden solche Schäden und Mängel bei einer Wohnungsübergabe jedoch übersehen. Wir zeigen Ihnen im Folgenden auf, welche Risiken beim Mieterwechsel entstehen können und wie Sie diese mit einem Geräteservice minimieren können.
Ein Mieterwechsel oder ein Umzug sind immer aufwendig. Als Mieter muss man den Umzug planen, alle Sachen packen, die Möbel demontieren und sie in der neuen Wohnung wieder aufbauen. Man muss die alte Wohnung putzen, denn es gilt, die Wohnung einwandfrei zu übergeben. Vermieter und Verwaltung haben vorab viele Aufwände: Teilweise müssen sie einen Folgemieter suchen, Inserate schalten, prüfen, ob an der Wohnung etwas renoviert werden muss beim Mieterwechsel und diese Arbeiten organisieren. Oft gehen dabei Dinge vergessen oder man bemerkt einen Mangel schlicht nicht. Gerade Mängel an den Haushaltgeräten können auf diese Weise schnell zu unerwarteten Zusatzaufwänden und -kosten führen. Sowohl für die Verwaltung als auch für den neuen Mieter.
Welche versteckten Mängel können beim Mieterwechsel unentdeckt bleiben?
So einfach es auch klingen mag: Das regelmässige Reinigen der Geräte durch die Mieterschaft ist wichtig für eine lange Lebensdauer. Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern etwa ist es sehr wichtig, regelmässig Waschgänge mit hohen Temperaturen von 60 bis 90°C zu wählen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich ein Biofilm oder Fettrückstände bilden. Die Geräte können dann nicht mehr sauber waschen und nutzen sich schneller ab. Hat der frühere Mieter etwa die Waschmaschine oder den Geschirrspüler nie oder nicht regelmässig entkalkt, kann sich an den Wasserleitungen auch Kalk ansammeln. Unentdeckt und unbehandelt führt dies zu einem Leck und unter Umständen zu einem Wasserschaden.
Es kann auch sein, dass der Ofen nicht mehr richtig aufheizt. Oder der Kühlschrank nicht mehr die Kühlleistung erbringt, die er sollte. Viele solcher Mängel können bei einer Wohnungsübergabe gar nicht bemerkt werden, sofern sie vor dem Mieterwechsel noch nicht bekannt waren. Sie fallen erst auf, wenn die Geräte wieder in Betrieb sind. Oder, wenn aktiv ein Geräteservice durchgeführt wird.
Risiken und Folgen unentdeckter Mängel beim Mieterwechel
Die Risiken, die bei unentdeckten Mängeln und Schäden entstehen, sind vielfältig. Und sie betreffen sowohl den Mieter als auch den Vermieter.
Zeit- und Kostenaufwand
Auf der Hand liegen etwa der zeitliche und personelle Aufwand sowie die Kosten, die durch notwendige Reparaturen entstehen. Je mehr Haushaltgeräte in einer Wohnung installiert sind, desto häufiger können Reparaturarbeiten fällig werden. Nebst den Kosten, die dadurch entstehen, bedeutet dies für eine Verwaltung auch immer wieder personellen Aufwand, um Reparaturarbeiten in die Wege zu leiten und mit der Mieterschaft zu koordinieren.
Zuständigkeit für die Deckung der angefallenen Kosten
Werden Mängel und Schäden erst eine Weile nach einem Mieterwechsel entdeckt, stellt sich zudem oft die Deckungsfrage. Hat der frühere Mieter den Schaden verursacht? Sofern das Mietzinsdepot bereits ausbezahlt wurde, wird es für den Vermieter oder die Verwaltung aufwendig, ihm die Kosten zu belasten. Zudem ist es unter Umständen schwierig bis unmöglich, die Schuld zu belegen.
Für den neuen Mieter besteht dann das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Zwar müssen Mängel, die nicht vom Mieter verschuldet sind, vom Vermieter beseitigt werden. Das sieht das Schweizer Mietrecht so vor. Handelt es sich beim Schaden jedoch um einen Privathaftpflichtfall und es kann nicht belegt werden, dass dieser durch den Vormieter verursacht wurde, dann muss der neue Mieter, beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Auch für kleine Reparaturen, die der Mieter selbst ohne eine Fachperson ausführen kann, kommt nicht der Vermieter auf. In den kleinen Unterhalt fällt etwa das Ersetzen von Schläuchen oder anderen Einzelteilen, sofern die Kosten nicht CHF 150 übersteigen.
Meldepflicht bei Mängeln an Haushaltgeräten
Gerade bei Mängeln, die Folgeschäden verursachen können, besteht eine Meldepflicht. Bemerkt der Mieter, dass Geräte wie eine Spül- oder Waschmaschine undicht sind und irgendwo Wasser austritt, so muss er die Verwaltung oder den Vermieter sofort darüber in Kenntnis setzen. Und dies unbedingt schriftlich per Einschreiben.
Lebensdauertabelle berücksichtigen
Ist erst einmal ein Schaden an den Haushaltgeräten entstanden, sollte auch die Lebensdauertabelle berücksichtigt werden. Der Schweizer Hauseigentümerverband und der Mieterverband haben darin die Amortisationszeiten aller Einrichtungsteile von Wohnräumen festgeschrieben. Diese sehen für Haushaltgeräte wie folgt aus:
- Dunstabzüge: 10 Jahre
- Kühlschränke: 10 Jahre
- Geschirrspüler: 15 Jahre
- Herdplatten und Backöfen: 15 Jahre
- Tiefkühltruhen: 15 Jahre
- Mikrowellen: 15 Jahre
- Waschmaschinen und Tumbler: 15 Jahre
Sofern die Lebensdauer des betroffenen Geräts ganz oder teilweise abgelaufen ist, trägt der Vermieter die Kosten für die Reparatur ganz oder anteilsmässig.
Entgehende Mieteinnahmen durch Mietzinsreduktion
Ist der Mieter durch einen Mangel oder Schaden in der Nutzung seiner Mietliegenschaft eingeschränkt, so kann er eine Mietzinsreduktion verlangen. Die Höhe der Mietzinsreduktion muss dann im Einzelfall und abhängig von dem Ausmass und der Dauer der Einschränkung ermittelt werden. In jedem Fall entgeht dem Vermieter dabei jedoch ein Teil der Mieteinnahmen.
Bei langer Mietdauer genauer hinschauen
Hat der Vormieter lange in der Wohnung gelebt? Dann lohnt es sich für Vermieter insbesondere, sich einen Überblick über den Zustand der Wohnung und die darin enthaltenen Haushaltgeräte zu verschaffen. Wie steht es um die verbleibende Lebensdauer der Geräte? In welchem Zustand befinden sich diese?
Reparaturkosten können sich bei alten Haushaltgeräten schnell akkumulieren. Dazu kommen personelle Aufwände der Verwaltung bei jedem neuen Mangel, der entdeckt wird. Sollen spätere Reparaturen in Kauf genommen werden oder ist es doch kosteneffizienter, die Geräte beim Mieterwechsel auszutauschen?
Ein Geräteservice schafft beim Mieterwechsel Abhilfe
All’ die genannten Risiken und Fallstricke lassen sich umgehen. Bei einer fachgerechten Überprüfung der Geräte bei oder direkt nach einem Mieterwechsel können Mängel und Schäden rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden. Ein Geräteservice kann über die Lebensdauertabelle hinaus eine Einschätzung geben, ob ein Gerät noch in gutem Zustand ist, welche Reparaturkosten zu erwarten sind und ob es sich lohnt, die Haushaltgeräte auszutauschen.
Doch was, wenn der Kühlschrank von Miele, der Herd von Bosch und die Waschmaschine in der Wohnliegenschaft von V Zug stammt? Fischer AG Küchen & Haushaltgeräte bietet Markenunabhängig einen Geräteservice durch ausgewiesene Fachpersonen an. Sind sie Mieter und neu in eine Wohnung gezogen? Oder steht bei Ihnen als Vermieter ein Mieterwechsel bevor? In beiden Fällen kann sich ein Geräteservice durch Fischer Küchen & Haushaltgeräte lohnen. Dazu benötigen wir von Ihnen lediglich folgende Angaben:
- Genaue Angaben zu den Geräten: Schicken Sie uns Fotos Ihrer Haushaltgeräte oder lesen Sie die Modellbezeichnung und die Gerätenummer am Typenschild ab.
- Genaue Angaben zum Mangel: Sind einzelne Teile defekt? Haben Sie Störungen in der Funktion bemerkt? Je genauer die Angaben sind, desto schneller kommen wir den Ursachen auf die Spur.
Wir helfen Ihnen gerne schnell und professionell mit unserem Mieterwechsel-Service, damit Ihnen mögliche Folgen kein Kopfzerbrechen bereiten.
Geräteservice
Rufen Sie ganz einfach unsere Geräteservice-Hotline an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Beschreiben Sie in einer kurzen Mitteilung um was es geht und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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